Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde – Assistenzhunde-Info wird aktiv
Assistenzhunde-Info hat mehrere Städte angeschrieben und setzt sich für die bedingungslose Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde ein.
In vielen Kommunen wird die Steuerbefreiung nur unter engen Voraussetzungen gewährt – etwa bei einem bestimmten Grad der Behinderung oder nur bei Vorliegen bestimmter Merkzeichen wie „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos).
Diese Einschränkung schließt viele Menschen aus, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Auch mit fachärztlicher Diagnose und anerkannter Assistenzhunde-Ausbildung erhalten sie in zahlreichen Städten keine Steuerbefreiung.
Eine barrierefreie Regelung, die sich an der gesetzlichen Assistenzhundeverordnung (§ 12e BGG) orientiert und unabhängig vom Grad der Behinderung oder Merkzeichen ist, wäre wünschenswert.