💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Diese Seite ist für Betroffene, die Probleme mit Zutrittsrechten haben.
Die Gesetzeslage ist klar:
Seit dem 1. Juli 2021 regelt § 12e BGG, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Orten nicht wegen der Begleitung durch einen anerkannten Assistenzhund verweigert werden darf.
Des Weiteren kann ein Assistenzhundeverbot eine Benachteiligung nach §7 oder §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellen, da das AGG Diskriminierung wegen Behinderung – unter anderem bei Massengeschäften (Link zum §19) und am Arbeitsplatz (Link zum §7) – verbietet.
Trotz klarer Gesetzeslage haben Assistenzhundeteams es schwer, sich problemlos im Alltag zu bewegen. Ablehnung, Ausschluss, Diskussionen und Anfeindungen gehören bei vielen Teams zum Alltag.
Ich selbst kenne die Herausforderungen, Zutritt zu erlangen, nur zu gut.
Ich fühle mit euch mit, denn ich kenne die Konsequenzen und Auswirkungen auf einen selbst und auf sein Umfeld, wenn es „mal wieder“ Probleme gibt und man vor verschlossenen Türen steht.
Wir Assistenzhundeteams müssen oft für etwas kämpfen, was für andere normal ist. Dabei möchten wir – wie alle anderen Menschen – teilhaben und möglichst eigenständig leben.
Der dauerhafte Kampf, seinen Assistenzhund an seiner Seite zu haben, ist für mich und viele andere Betroffene extrem belastend. Häufig fehlt die Kraft, sich immer wieder zu erklären und zu rechtfertigen. Wiederholte Ablehnungen führen zu Frustration, Ängsten, Depressionen und können zu medizinischen Notfällen führen.
Wenn du auch betroffen bist, lass mich dir sagen: Du hast das Recht, dass dein anerkannter Assistenzhund dich fast überallhin begleitet. Du bist nicht das Problem! Das Problem ist unzureichende Aufklärung und mangelnde gesetzliche Regelungen beim Thema Inklusion.
Öffentliche Verkehrsmittel
(Busse, Bahnen, Taxis, Flugzeuge)
Meist ist die Beförderung unentgeltlich. Nachfragen lohnt sich.
Einzelhandel
(Supermärkte, Geschäfte, Apotheken)
Freizeiteinrichtungen
(Kino, Theater, Veranstaltungen, Sportzentren)
Gastronomiebetriebe
(Restaurants, Cafés)
Gesundheitseinrichtungen
(Arztpraxen, Krankenhäuser – mit Ausnahme von OP- und Intensivbereichen)
Bildungseinrichtungen
(Schulen, Universitäten)
Sonstiges
(Behörden und öffentliche Einrichtungen)
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:
Aktive Hilfe bei Zutrittsbarrieren in Form eines Schlichtungsverfahrens
Link zur Schlichtungsstelle-BGG
Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Informationen und Hilfe zum Thema Diskriminierung
Link zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Vorabkommunikation:
Zutrittsrechte für meinen Assistenzhund vorab klären. Dies kann Missverständnisse vermeiden und für Klarheit sorgen.
Nachweisdokumente:
Führe stets deine offiziellen Nachweise und Unterlagen mit, um diese bei Bedarf vorzeigen zu können.
Aufklärung:
Nutze Informationsmaterialien, um Mitarbeiter:innen und andere Personen über die Rechte und Aufgaben von Assistenzhunden zu informieren.
Mein Motto ist: Verständnis öffnet Türen. Du kannst gerne meine Visitenkarten und Flyer dafür verwenden.
Minas Visitenkarten
Minas Flyer
Diese Dateien kannst du gerne frei verwenden, ausdrucken und weitergeben – zur Aufklärung und für Gespräche mit Dritten 💚
Diese Mustertexte helfen dir dabei, offizielle Anträge und wichtige Schreiben im Zusammenhang mit Assistenzhunden selbstbewusst zu verfassen.
Antrag auf Kostenübernahme eines Assistenzhundes
Schreiben an den Vermieter
Die Texte dienen zur Orientierung. Du kannst sie frei an deine persönliche Situation anpassen und für Gespräche mit Ämtern oder Vermietern verwenden 💚