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Assistenzhunde-Info

💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde

Einen Assistenzhund bekommen – Ausbildung, Finanzierung & rechtliche Voraussetzungen

Einen Assistenzhund bekommen
Assistenzhund in Ausbildung mit Halstuch
  • Kosten: individuell je nach Ausbildungsart
  • Ausbildungswege: Fremdausbildung & Selbstausbildung.
  • Ausbildungszeit: bei erstmaliger Selbstausbildung mindestens 60 Zeitstunden
  • Rentenalter: 10. Lebensjahr (kann zweimalig durch Gesundheitsnachweis um jeweils 12 Monate verlängert werden)

Überlegst du, wie du einen Assistenzhund bekommen kannst – oder bist du vielleicht schon auf dem Weg dorthin?

Sicherlich gehen dir einige Fragen durch den Kopf.Schwer da den Überblick zu behalten oder?

Hier sind einige wichtige Fragen die ich mir selber zur Selbstreflexion gestellt habe. Einige konnte ich ganz klar mit ja beantworten und andere wiederum lösten bei mir nur Ratlosigkeit aus.

Auf meinem Weg zum Assistenzhund habe ich gelernt, das ich nicht für alles bereit sein muss und auch nicht alles können muss. Wichtig ist, dass ich im zweifel Lösungen habe damit umzugehen.

Bin ich für einen Assistenzhund bereit?

    Fragen, die ich mir zur Selbstreflexion selbst gestellt habe.

  • Bin ich bereit, eine enge Bindung mit einem Tier einzugehen?
  • Kann ich mit eventuellen Rückschlägen oder Misserfolgen im Training umgehen?
  • Bin ich belastbar genug, auch in stressigen Situationen ruhig und konsequent zu bleiben?
  • Bin ich bereit dazu, mich auf die Hilfe eines Assistenzhundes einzulassen.
  • Ist mir bewusst, dass durch einen Assistenzhund meine Behinderung eventuell sichtbar wird?
  • Bin ich dazu in der Lage, meinem Umfeld notwendige Umgangsregeln mit einem Assistenzhund in Ausbildung durchzusetzen, um Ausbildungsrückschläge zu vermeiden?

    Fragen die ich mit Ja beantworten wollte bevor ich in Erwähnung ziehe einen Hund zu adoptieren

  • Habe ich täglich genug Zeit und Energie für Pflege, Auslauf, Training und Ruhezeiten des Hundes?
  • Kann ich den Hund über viele Jahre hinweg in meinen Alltag einbinden?
  • Habe ich die Finanziellen Mittel um Kosten für die Grundversorgung zu tragen?

    Fragen die ich mir gestellt habe bevor ein Hund bei mir eingezogen ist.

  • Ist mein Zuhause hundefreundlich (z. B. keine giftigen Pflanzen, sichere Umgebung)?
  • Ist mein Umfeld bzw. mein Vermieter einverstanden oder informiert?
  • habe ich genug Zeit eingeplant damit der Hund im neuen Zuhause ganz in Ruhe und stressfrei ankommen kann?
  • Habe ich Menschen, die Mich unterstützen wenn wenn es notwendig wird? sich im Notfall um den Hund kümmern können?

    Das Thema Finanzen ist Komplex. Gerade als Mensch der aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann, ist die Finanzierung sehr schwer. Daher sind diese Fragen für viele die Belastendsten.

  • Kann ich laufende Kosten für Futter und Pflege tragen?
  • Kann ich mir eine Tierkrankenversicherung leisten oder habe ich Alternativen um die Medizinische Versorgung zu gewährleisten?
  • Wie oder Wo bekomme ich Geld für die Assistenzhundeausbildung her?
  • Bin ich mir bewusst, dass ein Hund 10–15 Jahre lebt?
  • Kann ich voraussichtlich auch langfristig die Versorgung sicherstellen und habe ich vorgesorgt, falls dies nicht mehr der Fall sein sollte?
  • Bin ich mir bewusst das ein Tier aus verschiedenen Gründen pflegebedürftig werden kann und habe mir diesbezüglich Gedanken gemacht?

Ist ein Behindertenausweis oder Pflegegrad Pflicht, um einen Assistenzhund zu bekommen?

Nein – jedoch es ist oft hilfreich.

Du kannst auch ohne Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad einen Assistenzhund bekommen. Entscheidend ist, dass du zum Zeitpunkt der Prüfung eine nachgewiesene Einschränkung hast und ein ärztliches Attest vorliegt, welches die konkrete „Notwendigkeit“ des Hundes erläutert.

Ein Behindertenausweis oder ein anerkannter Pflegegrad macht es einfacher:

Ausbildungsarten

Fremdausbildung

Bei der Fremdausbildung wird ein Hund nach Standards der AHundV von einem Hundetrainer oder einer Assistenzhundeschule – im Auftrag und in enger Abstimmung mit dem späteren Halter ausgebildet. Das bedeutet, der Hund lebt beim Trainer und wird individuell auf die eigenen Bedürfnisse hin trainiert bis man zu einem Späteren Zeitpunkt in das Training mit eingebunden wird und zum Schluss eine Assistenzhundeprüfung absolviert.

Dies ist eine sinnvolle Lösung, wenn man selbst nicht in der Lage ist, den Hund (z. B. im Rahmen der Selbstausbildung) auszubilden, aber dennoch ein individuell auf sich abgestimmter Assistenzhund braucht.

Selbstausbildung mit Trainerbegleitung

Bei der Selbstausbildung bildet man den Hund unter fachkundiger Anleitung eines speziell geschulten Trainers selber aus. Diese Methode fördert eine starke Mensch-Hund-Bindung da der Hund von Anfang an bei einem Zuhause lebt. Diese Ausbildungsart verlangt viel Zeit, Geduld, Erziehungskompetenzen und Zuverlässigkeit. Die Ausbildung dauert meist 18 bis 24 Monate und endet mit einer standardisierten Assistenzhundeprüfung.

ACHTUNG!
Die Ausbildung muss bestimmten Qualitätsstandards entsprechen, die in der AHundV festgelegt sind. Nicht jeder Trainer oder jede Hundeschule darf Assistenzhunde ausbilden. In Zukunft dürfen sogar nur noch Zertifizierte Stellen einen Assistenzhund Ausbilden. Informiert euch bezüglich Erneuerungen beim BGG oder der MAGS. Bis dahin: Achtet auf Wortlaute wie z.B.: „Ausbildung … angelehnt an“ oder „Ausbildung wie zum …“.

Achtet auch auf betrügerische Absichten!

Es werden keine geprüften Hunde verkauft. Die Prüfung ist Team abhängig!

Zahlt keine Gelder an Personen im Ausland oder ohne intensive kennenlernen und persönliche treffen !

Häufige Fragen - kurz erklärt

Hund mit Fragezeichen – Mina stellt Fragen zur Ausbildung

Du brauchst ein Dokument, welches die Notwendigkeit darlegt. Zu den Voraussetzungen des § 3 des BGG zählen:

  • Ein Schwerbehindertenausweis
  • Ein Bescheid über den Grad der Behinderung
  • Eine Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers
  • Ein ärztliches Attest

Ja, wenn er:

  • Keine körperlichen Einschränkungen hat
  • Keine chronischen Schmerzen oder Leiden hat
  • Keine Verhaltensstörungen zeigt
  • Noch kein Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhundetraining absolviert hat
  • Als Hündin nicht zur Zucht eingesetzt wird

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Prüfungen zur offiziellen Anerkennung eines Assistenzhundes gemäß § 12e BGG nur noch durch die zentrale Prüfstelle erfolgen.

Allerdings ist diese Prüfung derzeit faktisch nicht möglich, da es bislang keine zertifizierten Ausbildungsstätten gibt, wie sie für eine Prüfzulassung erforderlich wären.

Das bedeutet: Neue Assistenzhundeteams („Neuteams“), die ihre Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben, können aktuell keine anerkannte Prüfung ablegen, die zu einer gesetzlichen Zertifizierung führt.

Die praktische Umsetzung der Prüfungen bleibt damit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – solange keine offiziell zugelassenen Stellen zur Vorbereitung und Durchführung existieren.

🔗 Weitere Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes nach § 21 AHundV betrifft Hunde, die bereits eine dem BGG des Bundes entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund mit erfolgreicher Prüfung beendet haben oder eine entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund vor dem 01.07.2023 begonnen und diese mit erfolgreicher Prüfung bis einschließlich 30. Juni 2024 beendet haben.

Der Antrag kann spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2025 gestellt werden.

📄 Antragsvordruck hier öffnen (PDF)

Die AHundV regelt nach dem BGG die Ausbildung, Prüfung und Anerkennung von Assistenzhund-Teams in Deutschland. Sie definiert u. a.:

  • Begriffe (§ 2)
  • Anforderungen an Mensch und Hund (§§ 3–5)
  • Ausbildungs- und Prüfabläufe (§§ 6–10)
  • Zulassungen (§§ 11–13)
  • Kennzeichnungsregeln (§ 14)

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53

Nein. Das Tragen einer Kennzeichnung durch nicht-anerkannte Hunde kann als Täuschung gelten – und ggf. als Betrug nach § 263 StGB gewertet werden.

Auch Ordnungswidrigkeiten sind möglich. Und: Es schadet echten Assistenzhund-Teams.

Nein. Das Fälschen oder Nutzen solcher Kennzeichen kann eine Straftat sein – insbesondere Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und ggf. Betrug.

Auch bei anerkannten Teams gilt das Verbot.

Ideen / Hilfestellung bei Beantragungen

Finanzierung ist (noch) nicht selbstverständlich

Ideen und Hilfestellungen zum Thema Assistenzhunde-Finanzierung findest du HIER.

Leider gilt derzeit: Assistenzhunde – mit Ausnahme von Blindenführhunden – sind nicht im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen gelistet. Eine Finanzierung durch die Kasse ist also keine Pflicht – sondern nur über Einzelfallentscheidungen möglich.

Das bedeutet: Viele Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften müssen ihre Finanzierung selbst organisieren – mit Spenden, Ratenplänen oder Hilfe aus dem Umfeld.

Ich – wie auch viele andere Betroffene – hoffe, dass sich das ändert. Denn Assistenzhunde bedeuten für viele Menschen echte Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alltag.