Aktuelle Rechtslage (Stand: Mai 2025)
Assistenzhunde in Ausbildung gelten rechtlich nicht als Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG.
Daher besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zutritt zu Einrichtungen, in denen Tiere üblicherweise nicht erlaubt sind.
Einrichtungen können den Zutritt nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern.
Zeigen Sie Verständnis und Offenheit
Aktuell gibt es keine Möglichkeiten Assistenzhunde zu Prüfen & anerkennen zu lassen.(stand Juli 2025)
Viele Assistenzhunde sind fertig ausgebildet warten auf Prüfungsmöglichkeiten und haben deshalb keine Zutrittsrechte.
Haben Sie Verständnis, Zeigen Sie Mitgefühl und unterstützen Sie diese Teams indem Sie Zutritt gewähren.
"Früh übt sich"
Auch Assistenzhunde in Ausbildung sind ab einen gewissen Punkt ausreichend geschult sodass der Hund der Situation gewachsen ist und sich angemessen verhalten kann.
Oft ist es möglich, Trainer:innen zu kontaktieren und Rücksprache zum Trainingsstand zu halten.
Assistenzunde leisten schon vor der Prüfung wertvolle Arbeit für Ihren Menschen und ermöglichen so vielen Betroffenen ein besseres Leben.
Viele Menschen erhalten mit Ihrem Assistenzhund eine Art von selbständig und entlastung welche sie zuvor nicht hatten und sind auf die kulanz beim Thema Zutrittsrechte angewiesen.