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Assistenzhunde-Info

💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde

Assistenzhunde Info – Aufgaben, Rechte und Finanzierung

Assistenzhunde Info – Alles über Rechte, Finanzierung, Ausbildung und Alltag mit Assistenzhund

Assistenzhund Info – Dein Wegbegleiter zu Wissen, Rechten und Unterstützung

Assistenzhunde ermöglichen Teilhabe & Inklusion – dort, wo Barrieren Leben einschränken.

Ich heiße Genevieve Faust, lebe in NRW, und ich habe selbst einen Assistenzhund namens Mina. Mit dieser Website möchte ich Aufklärung leisten, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was Assistenzhunde sind, welche Rechte Assistenzhundeteams haben und Menschen, die sich einen Assistenzhund wünschen, einen verständlichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichen.

Ein Assistenzhund zu haben ist kein Privileg, sondern ein Nachteilsausgleich. Zutrittsrechte sind keine besondere Ausnahme, sondern Gleichberechtigung. Mein Ziel ist es, mittels Aufklärung Barrieren abzubauen: „Für eine Gesellschaft, in der Assistenzhunde kein Hindernis, sondern Schlüssel sind.“

Diese Website Assistenzhunde-Info richtet sich an:

  • Personal, Unternehmen und Entscheidungsträger, die rechtssicher handeln möchten
  • Menschen, die sich einen Assistenzhund wünschen
  • alle Interessierten, die mehr über Assistenzhunde erfahren möchten

Was du bei Assistenzhunde-Info findest:

  • Informationen, was ein Assistenzhund ist und wie man ihn erkennt
  • Unterschiede zwischen Assistenz-, Therapie- und Begleithunden
  • eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Assistenzhunden und ihre Aufgaben
  • rechtliche Grundlagen zu Zutrittsrechten und Antidiskriminierung
  • hilfreiche Informationen, Links und Materialien zur Beantragung eines Assistenzhundes und zur Aufklärung

Was ist ein Assistenzhund?

Assistenzhunde Info Mina trägt eine Kenndecke mit Aufschrift während eines Einsatzes

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag unterstützen. Sie haben gesetzlich verankerte Zutrittsrechte nach § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Details zur Ausbildung, Prüfung und Anerkennung regelt die dazugehörige Assistenzhundeverordnung (AHundV).

Dabei leisten sie nicht nur praktische Hilfe, sondern tragen auch zur emotionalen Stabilität und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Vielen Menschen ist es durch diese Art von Hilfe erst möglich, ein selbstbestimmteres und unabhängigeres Leben zu führen.

Mit einem Assistenzhund können betroffene Menschen:

  • selbstbestimmter Entscheidungen treffen
  • sich freier im öffentlichen Raum bewegen
  • alltägliche Aufgaben wieder selbst ausführen
  • am sozialen Leben teilnehmen
  • neue Lebensfreude entwickeln

Aufgaben eines Assistenzhundes

Die Aufgaben eines Assistenzhundes richten sich ganz individuell nach den Bedürfnissen seiner Bezugsperson. Beispiele sind:Assistenzhunde Info Mina

  • Türen öffnen, Lichtschalter betätigen, Gegenstände aufheben oder bringen
  • Medikamente in Notsituationen holen
  • blocken und abschirmen in beengten Situationen
  • emotionale Unterstützung bei Angst, Stress, Reizüberflutung oder Schmerzen
  • warnen vor Krampfanfällen, Panikattacken, Unterzuckerung o. Ä.
  • Körperkontakt zur Beruhigung (Deep Pressure Therapy)
  • an wichtige Handlungen erinnern: trinken, essen, Medikamente einnehmen

Einige Assistenzhunde lernen, Hilfe zu holen, indem sie einen Notrufknopf drücken oder Personen suchen, um sie zu ihren Menschen zu führen.

Woran erkenne ich einen
Assistenzhund?

Assistenzhunde Info Mina erklärt mit offizieller Plakette nach § 12e BGG am Geschirr

Seit Januar 2025 ist eine offizielle Kennzeichnung gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV) des BGG verpflichtend. Ein anerkannter Assistenzhund muss entweder eine bundeseinheitliche Plakette sichtbar tragen (z. B. am Geschirr) oder sich mit einem gültigen Assistenzhund-Team-Ausweis ausweisen können.

Viele Assistenzhunde tragen eine deutlich sichtbare Kenndecke, ein Mobilitätsgeschirr oder ein Halstuch mit der Aufschrift „Assistenzhund“. In Deutschland ist sie kein Bestandteil der offiziellen Kennzeichnung, sondern freiwilliges Zubehör.

Oft finden sich auf diesen Hinweisen, wo Medikamente oder Notfallinformationen zu finden sind, oder sie weisen darauf hin, dass Assistenzhunde weder abgelenkt werden dürfen noch von ihren Haltern getrennt werden sollen.

Beispiele für Kennzeichnung von Assistenzhunden: Kenndecke, Geschirr, Plakette

Wie soll ich mich bei einem Assistenzhund verhalten?

Keine Ablenkung des Assistenzhundes!

Einen Assistenzhund, der am Arbeiten ist, bitte nicht ansprechen, nicht streicheln, nicht füttern und keine Lockgeräusche oder auffordernden Gesten machen.

Ablenkung kann für die betroffene Person gefährlich werden oder zu einem medizinischen Notfall führen.

Wenn es angebracht scheint, können Sie die Person freundlich ansprechen und nachfragen, ob es möglich ist, mit dem Hund in Kontakt zu treten.

Unterschied zwischen Assistenzhund, Therapiehund und Begleithund

Assistenzhund

Assistenzhunde sind speziell für einen Menschen ausgebildet und begleiten ihn permanent im Alltag. Es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunden.

Sie unterstützen ihren Menschen auf unterschiedliche Weise.

Assistenzhund = Persönlicher Assistent

Therapiehund

Therapiehunde arbeiten gemeinsam mit Fachpersonal wie z. B. Therapeut:innen oder Pädagog:innen.

Sie unterstützen in gezielten Therapieeinheiten – in Schulen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Der Hund gehört nicht der betroffenen Person, sondern dem Fachpersonal.

Therapiehund = Co-Therapeut im Dienst der Behandlung

Besuchshund

Besuchshunde besuchen regelmäßig soziale Einrichtungen wie z. B. Wohnheime, Krankenhäuser oder Hospize.

Sie sorgen für emotionale Nähe, Entspannung und Freude. Sie sind nicht speziell auf eine Person oder Aufgabe trainiert.

Besuchshund = Gute-Laune-Bringer / Trostspender

Gesetzliche Assistenzhundarten gemäß § 3 AHundV

Ein Blindenführhund ist ein Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder stark eingeschränktem Sehvermögen. Er hilft seinem Menschen, sich im Alltag sicher zu bewegen – im Straßenverkehr, in Gebäuden oder an Bahnhöfen.

Zu den typischen Aufgaben zählen:

  • Hindernisse erkennen und umgehen
  • Bordsteine, Treppen, Türen oder Zebrastreifen anzeigen
  • durch Menschenmengen oder enge Wege führen
  • bei Gefahr einen Befehl bewusst verweigern („intelligenter Ungehorsam“)

Blindenführhunde arbeiten mit einem speziellen Führgeschirr. Ihre Ausbildung erfolgt in enger Abstimmung mit dem späteren Halter.

Ein Mobilitätsassistenzhund ist für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung ausgebildet – z. B. bei Lähmungen, Muskelkrankheiten oder chronischen Schmerzen.

Er unterstützt durch:

  • Bringen von Gegenständen
  • Bedienen von Schaltern, Türen oder Fahrstühlen
  • Aufheben von Dingen vom Boden
  • Stabilisieren beim Gehen oder Anziehen

Durch seine Hilfe wird mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag ermöglicht.

Ein Signalassistenzhund unterstützt Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder Gehörlosigkeit. Er zeigt wichtige Geräusche durch Körperkontakt und gezieltes Leiten an.

Beispiele für Geräusche, die er anzeigen kann:

  • Türklingel oder Telefon
  • Wecker oder Babyfon
  • Feuer- oder Rauchmelder

Der Hund führt seinen Menschen zur Quelle des Geräusches oder bringt ihn in Sicherheit, wenn es nötig ist.

Diese Hunde sind auf medizinisch relevante Warnsignale spezialisiert. Sie helfen Menschen mit:

  • stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen (z. B. Diabetes)
  • anaphylaktischen Allergien
  • Anfallserkrankungen wie Epilepsie oder Migräne

Der Hund erkennt kleinste Veränderungen – z. B. im Geruch oder Verhalten – und warnt rechtzeitig. Je nach Ausbildung kann er Hilfe holen, Medikamente bringen oder eine Notfalltaste betätigen.

Ein PSB-Assistenzhund begleitet Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, z. B. bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), Angststörung, Autismus oder Depression.

Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:

  • Erkennen und Anzeigen emotionaler Überlastung
  • Unterbrechen von Dissoziationen oder Panikattacken
  • Blocken oder Abschirmen im öffentlichen Raum
  • Beruhigung durch Körperkontakt (z. B. "Deep Pressure")

Der Hund hilft, Alltagssituationen sicher zu bewältigen und soziale Teilhabe zurückzugewinnen.

❗ Wichtig:
Assistenzhunde können in mehreren dieser Bereiche geschult sein. Entscheidend für die Einordnung ist der Schwerpunkt ihrer Hilfeleistungen (§ 3 Abs. 2 AHundV).

⚖️ Rechtsgrundlage: § 3 AHundV – Assistenzhundeverordnung

Assistenzhunde haben Zutrittsrechte

Zutrittsrechte für Assistenzhunde. Ein Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Autonomie.

Assistenzhunde haben gesetzlich gesicherte Zutrittsrechte. Der Zutritt ist bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend. Wird einem anerkannten Assistenzhunde-Team der Zutritt verweigert, kann das als Diskriminierung nach § 7 AGG oder als Verstoß gegen § 12e BGG gewertet werden. Rechtliche Konsequenzen können Beschwerden, Strafanzeige oder ggf. Entschädigungsforderungen sein.

Wo gelten Zutrittsrechte?

Einfach gesagt: Ein anerkannter Assistenzhund darf überall dort hin, wo keine Hygiene- oder Schutzkleidung wie z. B. in einem Labor oder OP vorgeschrieben ist.

Das gilt z. B. für:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
    (Busse, Bahnen, Taxis, Flugzeuge)
  • Einzelhandel
    (Supermärkte, Geschäfte, Apotheken)
  • Freizeiteinrichtungen
    (Kino, Theater, Veranstaltungen, Sportzentren)
  • Gastronomiebetriebe
    (Restaurants, Cafés)
  • Gesundheitseinrichtungen
    (Arztpraxen, Krankenhäuser – mit Ausnahme von OP- und Intensivbereichen)
  • Bildungseinrichtungen
    (Schulen, Universitäten)
  • Sonstiges
    (Behörden und öffentliche Einrichtungen)

Aktuelle Gesetzeslage

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besagt:
„Gemäß §12e BGG und der dazugehörigen Assistenzhundeverordnung (AHundV) ist der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu gewähren.“

Originalen Gesetzestext zeigen

§12e (1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt. (2) Eine nach Absatz 1 unberechtigte Verweigerung durch Träger öffentlicher Gewalt gilt als Benachteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1.

Quelle: ➡️ Link zum §12eBGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besagt:
„Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen sind verboten. Das umfasst die Begleitung eines Assistenzhundes.“

Quelle: ➡️ Link zum §7 AGG

Aktuelle Rechtslage (Stand: Mai 2025)
Assistenzhunde in Ausbildung gelten rechtlich nicht als Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG. Daher besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zutritt zu Einrichtungen, in denen Tiere üblicherweise nicht erlaubt sind. Einrichtungen können den Zutritt nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern.

Zeigen Sie Verständnis und Offenheit
Aktuell gibt es keine Möglichkeiten Assistenzhunde zu Prüfen & anerkennen zu lassen.(stand Juli 2025) Viele Assistenzhunde sind fertig ausgebildet warten auf Prüfungsmöglichkeiten und haben deshalb keine Zutrittsrechte. Haben Sie Verständnis, Zeigen Sie Mitgefühl und unterstützen Sie diese Teams indem Sie Zutritt gewähren.

"Früh übt sich"
Auch Assistenzhunde in Ausbildung sind ab einen gewissen Punkt ausreichend geschult sodass der Hund der Situation gewachsen ist und sich angemessen verhalten kann. Oft ist es möglich, Trainer:innen zu kontaktieren und Rücksprache zum Trainingsstand zu halten. Assistenzunde leisten schon vor der Prüfung wertvolle Arbeit für Ihren Menschen und ermöglichen so vielen Betroffenen ein besseres Leben. Viele Menschen erhalten mit Ihrem Assistenzhund eine Art von selbständig und entlastung welche sie zuvor nicht hatten und sind auf die kulanz beim Thema Zutrittsrechte angewiesen.

Assistenzhunde & Hygiene.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) stellt klar:
„Beim Mitführen von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden in Lebensmittelgeschäften kommt eine solche Belastung aus hygienischen Gründen normalerweise nicht in Betracht […] Das dürfte unproblematisch sein […], weil Assistenzhunde besonders geschult und diszipliniert sind.“

Quelle: BMELH

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ergänzt:
„Die Assistenzhundeverordnung gilt vorrangig – pauschale Hygienevorgaben dürfen das Zutrittsrecht nicht aushebeln.“

Quelle: BMAS

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bestätigt:
„Aus hygienischer Sicht besteht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden.“

Quelle: KGNW

Das Robert-Koch-Institut (RKI) betont gemeinsam mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO):
Dass die Übertragung von Krankheitserregern durch Hunde zwar theoretisch möglich sei, jedoch in der Praxis – bei üblicher häuslicher Hygiene und bei gut ausgebildeten Assistenzhunden – als sehr unwahrscheinlich gilt.

Das Institut Schwarzkopf schließt sich an:
Laut PD Dr. med A. Schwarzkopf, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, sei der Zutritt ein kalkulierbares Risiko. Kleinere Rücksichtnahmen seien im Hinblick auf das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die mögliche Gefahr der Diskriminierung vertretbar und einforderbar.

Wie verhält man sich gegenüber einem Assistenzhund-Team?

Allgemeine Erklärung

  • Ein Assistenzhund ist in Arbeit – bitte nicht ansprechen, streicheln,füttern oder mit Lockrufe stören.
  • Ablenkung kann für die betroffene Person gefährlich werden und zu einem medizinischen Notfall führen.
  • Bei Fragen oder Interesse: Halter:in immer vorher fragen, ob ein Gespräch oder Streicheleinheiten möglich sind.
  • Begegnen Sie der Person respektvoll und auf Augenhöhe.
  • Gehen Sie davon aus, dass der Hund ein Assistenzhund ist – kein „normales Haustier“.
  • Vermeiden Sie unangemessene Fragen zur Behinderung – diese sind grenzüberschreitend und oft auch rechtlich unzulässig.
  • Menschen mit einem anerkannten Assistenzhund haben das Recht auf Zutritt zu öffentlich zugänglichen Räumen – auch dort, wo Haustiere verboten sind.
  • Das gilt auch für Gastronomie, Arztpraxen, Krankenhäuser, Supermärkte und Veranstaltungen.
  • Nur in Ausnahmefällen (z. B. OP-Räume, Labor) darf der Zutritt verweigert werden.
  • Anerkannte Teams besitzen einen Lichtbildausweis (MAG) sowie eine offizielle Kennzeichnung am Hund fefestigt werden kann.
  • Viele Hunde sind zusätzlich durch Zubehör mit der Aufschrift Assistenzhund / Service Dog gekennzeichnet.
  • Assistenzhunde in Ausbildung haben in der Regel eine offizielle Ausbildungsbescheinigung.

Vermeiden Sie Aussagen wie:

  • „Tiere sind hier verboten.“
  • „Was ist denn bei Ihnen nicht in Ordnung?“
  • „Sie sehen gar nicht behindert aus.“
  • „Wenn Sie XYZ nicht ohne Hund können, dann lassen Sie es.“

Solche Aussagen sind nicht nur verletzend, sondern oft auch rechtswidrig (§ 7 AGG, § 12e BGG).

  • Im Zweifelsfall: Rücksprache halten statt pauschal ablehnen.
  • Bei Unsicherheit mit Vorgesetzten oder juristischer Stelle klären.
  • Niemals eigenmächtig Zutritt verweigern – das kann rechtliche Folgen haben.

Häufige (aber oft rechtswidrige) Gründe für Zutrittsverweigerung

Ängste sind kein rechtlich zulässiger Grund für den Ausschluss eines Assistenzhundes.Hier ist Organisation und ggf. Planung seitens dem Zutritt gebenden gefragt.

Allergien rechtfertigen keinen generellen Ausschluss. Auch hier ist Organisation und Planung gefragt.

Diese Ansicht ist überholt. Laut § 12e BGG und der AHundV sind alle anerkannten Assistenzhunde zugangsberechtigt.

Das Hausrecht ist durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. § 12e BGG und das AGG setzen dem Hausrecht dort Grenzen, wo Menschen mit Behinderung benachteiligt würden.

Erfahrungswerte sollten nicht zu Pauschalisierte Meinungen führen. Assistenzhunde sind keine Haustiere.
Sie sind speziell ausgebildet begleiter. Ein kurzes Bellen kann Teil ihrer Aufgabe sein (z. B. bei Notfällen).

Assistenzhunde verrichten ihr Geschäft nicht spontan. Sie sind auf lange Einsätze trainiert.

„Ich helfe Ihnen gern – aber der Hund muss draußen bleiben.“
Assistenzhunde sind unersetzlich. Sie erkennen medizinische Zustände frühzeitig und unterstützen Ihren Menschen auf eine Art und weise, die Menschen nicht leisten können.
Zudem geht es um Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung nicht nur um Hilfe.

Fachbereiche und Minesterien wie BMELH, BMAS, DKG, RKI sprechen alle für Zutrittsrechten von Assistenzhunden da sie in der Regel kein/vertretbares hygienisches Risiko darstellen welche nicht zu lasten von Menschen mit Behinderungen gehen darf.

genauere Infos und was die Abkürzungen bedeuten findest du beim Punkt Gesetze

Fazit:

Zutrittsrechte für Assistenzhunde sind für viele Menschen sowie Einrichtungen und Betriebe noch ein Thema, das unbekannt ist oder firmenintern unzureichend besprochen wurde.

Eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema – durch Kenntnis der Rechte, Schulung von Mitarbeitenden und die Entwicklung interner Regelungen für ein konfliktfreies Miteinander – ist unabdingbar.

Wer heute aufklärt, sorgt dafür, dass morgen niemand mehr ausgeschlossen wird. Denn Verständnis ist der erste Schritt zu mehr Barrierefreiheit, Inklusion und echter Teilhabe.

Wird einem anerkannten Assistenzhund der Zutritt verweigert, kann dies als Diskriminierung nach § 7 AGG oder als Verstoß gegen § 12e BGG gewertet werden. Mögliche rechtliche Konsequenzen sind Beschwerden, Strafanzeigen oder Entschädigungsforderungen.

Unabhängig davon sind solche Konflikte für alle Beteiligten belastend – und sie können bei betroffenen Assistenzhundnehmer:innen sogar medizinische Notfälle oder schwer erkennbare psychische Folgen auslösen.

Assistenzhunde freundliche Orte

Zukunft beginnt jetzt

Viele Orte heißen Assistenzhunde willkommen.
Sie gehen mit gutem Beispiel voran und setzen sich mit dem Thema auseinander, schulen Ihre Mitarbeiter und machen auf Ihrer Website auf Zutrittsrechte aufmerksam.

Ein Schritt zu einer Zukunft in der Assistenzhunde selbstverständlich sind.

Ein Schritt In Richtung Teilhabe und Autonomie für Menschen die auf Assistenzhunde angewiesen sind.

Ein besonderer Dank gilt allen, die Assistenzhunde in Ausbildung Zutritt gewähren. Insbesondere jenen, die bereits fertig ausgebildet sind, aber aufgrund fehlender Möglichkeiten keine Prüfung in Deutschland ablegen können.

NEWS

Aktuelles zur Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info

18.08.2025

Assistenzhunde-Info meldet sich erneut bei EDEKA

5 Wochen vergangen doch keine Reaktion auf meine Antwort. Eine erneute Kontaktaufnahme schafft Klarheit. Das Anliegen wurde weitergeleitet und laut dem Kundensupport ist eine Anpassung auf der HP von EDEKA zum Thema Assistenzhunde geplant.

10.07.2025

EDEKA antwortet: Das Risiko einer Kontamination durch Assistenzhunde rechtfertigt eine individuelle Zutrittsverweigerung

In einer Antwort auf die Anfrage zur Zutrittsregelung für Assistenzhunde verweist EDEKA auf europäische Hygieneverordnungen und Private Haftung der Filiale. ...

08.07.2025

Stadt Hamm: Steuerbefreiung für Assistenzhunde

Anerkannte Assistenzhunde sind laut Steuersatzung befreit.
Aktuell findet man die Info unter dem Download „Hundesteuersatzung der Stadt Hamm“.
Assistenzhunde-Info hat angefragt, ob diese Info sichtbar auf der Website im Bereich „Gut zu wissen → Steuervergünstigungen“ vermerkt werden kann.

Assistenzhunde News

18.09.2024

BR Video: Assistenzhunde: Die Ausbildung als Nadelöhr

Der 2‑minütige Beitrag mit dem Titel „Ausbildung als Nadelöhr“ kritisiert Engpässe in der Gesetzs‑ und Praxissituation rund um Assistenzhunde.

16.09.2024

Weniger Schmerzen durch Hunde?

Eine kleine Studie namens „The presence of pet dogs reduces pain“ von H. Mauersberger untersuchte, ob die Anwesenheit von Hunden bei Schmerzen hilft und ob dieser Effekt stärker ist als bei menschlichen Begleitpersonen. Ergebnis: Haustiere helfen in Schmerzsituationen besser als menschlicher Begleitung – insbesondere durch nicht‑bewertende, beruhigende Präsenz. Dieses Ergebnis unterstützt den Nutzen von tiergestützter Therapie und Assistenzhunden.

01.07.2024

Übergangsfrist zur Assistenzhundeprüfung ist vorbei

Eine Anerkennung als Assistenzhund muss in den folgenden Fällen bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden:
- Hunde, die bereits eine dem BGG entsprechende Ausbildung bestanden haben.
- Hunde, die ihre Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und diese innerhalb von zwölf Monaten erfolgreich beenden.
- Hunde, die bereits als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt wurden.
Beginnt die Ausbildung des Hundes erst nach dem 30. Juni 2023, händigt zukünftig die prüfende Person das Zertifikat und ein Abzeichen aus. Für bereits anerkannte Blindenführhunde werden auf Antrag Ausweis und Abzeichen übergeben. Hierfür gibt es keine Fristen. Dies gilt ebenso für im Ausland ausgebildete und als Assistenzhund anerkannte Hunde.

Assistenzhund Info – Deine Quelle für Wissen, Rechte & Alltag

Willkommen bei Assistenzhund Info – deiner Plattform für verlässliche und persönliche Informationen rund um das Thema Assistenzhunde. Ob PTBS Assistenzhund, Autismusbegleithund oder Mobilitätshund – wir erklären dir, was zählt.

Auf assistenzhunde-info.de findest du verständlich aufbereitete Infos zur Beantragung, Finanzierung und zum rechtlichen Hintergrund – z. B. zum §12e BGG, dem MAG-Ausweis und den Aufgaben eines Assistenzhundes im Alltag.

Unser Herzstück ist Mina – eine echte Assistenzhündin. Sie erklärt dir nicht nur die Fakten, sondern nimmt dich mit in ihren Alltag: Vom Flugzeug über das Krankenhaus bis in Restaurants und Behörden.

Wenn du nach assistenzhund info, assistenzhunde info oder assistenzhund mina erklärt suchst – dann bist du hier genau richtig. ♥